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   BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02   

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BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2004,34073)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2004,34073)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 25 W (pat) 103/02 (https://dejure.org/2004,34073)
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  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Soweit der Bundesgerichtshof für die Prüfung dieses Schutzhindernisses bei Wörtern darauf abstellt, ob ihnen für die fraglichen Waren bzw Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und/oder ob es sich um ein sonst gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; WRP 2003, 1429 - Cityservice), muss vorliegend das Eintragungshindernis bejaht werden.

    Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), insbesondere wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der "marktfrisch"- Entscheidung (GRUR 2001, 1151) bestätigt, in der für einen Teil der Waren für "marktfrisch" nicht nur die Bedeutung "frisch vom Markt" sondern auch "frisch auf dem Markt" in Betracht kam.

  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 45/95

    Zurückweisung der Markenanmeldung "ASTHMA-BRAUSE" wegen fehlender

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Jedenfalls bei zusammengesetzten oder nur mit Bindestrich verknüpften Substantiven und/oder Adjektiven kommt dem Umstand, dass eine Bezeichnung lexikalisch nicht nachweisbar ist, kaum indizielle Bedeutung gegen den tatsächlichen Gebrauch zu, da Substantive und/oder Adjektive in vielfältigster Weise zu Kombinationen mit einem ohne weiteres erkennbaren und sinnvollen Bedeutungsgehalt zusammengefügt werden können, ohne dass sich die Kombinationsmöglichkeiten auch nur annähernd vollständig erfassen ließen (vgl BPatGE 37, 194 - ASTHMA-BRAUSE).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Auch ist die Frage der Unterscheidungskraft unabhängig vom Grad eines Freihaltebedürfnisses an der Angabe zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Soweit der Bundesgerichtshof für die Prüfung dieses Schutzhindernisses bei Wörtern darauf abstellt, ob ihnen für die fraglichen Waren bzw Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und/oder ob es sich um ein sonst gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; WRP 2003, 1429 - Cityservice), muss vorliegend das Eintragungshindernis bejaht werden.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), insbesondere wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Auch nach der Rechtsprechung des EuG führt eine Mehrdeutigkeit allein noch nicht zur Schutzfähigkeit (EuG MarkenR 2002, 92 - STREAMSERVE; MarkenR 2000, 70 - Companyline, bestätigt durch EuGH, GRUR Int 2003, 56).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus BPatG, 11.03.2004 - 25 W (pat) 103/02
    Auch nach der Rechtsprechung des EuG führt eine Mehrdeutigkeit allein noch nicht zur Schutzfähigkeit (EuG MarkenR 2002, 92 - STREAMSERVE; MarkenR 2000, 70 - Companyline, bestätigt durch EuGH, GRUR Int 2003, 56).
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